Leistungen
* Buchen laufender Geschäftsvorfälle
* lfd. Lohnabrechnungen inkl. Lohnsteuer-Anmeldung
* Büroservice
* weitere kfm. Dienstleistungen auf Anfrage
* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und laufende Lohnabrechnungen.